Betriebliche Erste Hilfe

Betriebliche Ersthelfer aus- und fortbilden

Wir qualifizieren Ihre Mitarbeitenden direkt an Ihrem Standort – als Ausbildung, als regelmäßige Fortbildung oder als fortlaufende Schulungsreihe für größere Belegschaften. Deutschlandweit.

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Warum Unternehmen ausreichend Ersthelfende benötigen

Unternehmen müssen dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl an Ersthelfenden zur Verfügung steht. Grundlage sind die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere § 26 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie § 23 SGB VII zur Aus- und Fortbildung.

Wie viele Ersthelfende erforderlich sind, hängt unter anderem von Art und Größe des Betriebs bzw. der Zahl der anwesenden Versicherten ab. In der Praxis kommt es zusätzlich auf Bereiche, Schichtmodelle, Urlaubszeiten und Standorte an – denn im Notfall muss immer jemand vor Ort erreichbar sein.

Wir unterstützen Sie dabei, den Bedarf realistisch einzuschätzen und die Schulungen so zu planen, dass er dauerhaft gedeckt bleibt.

Keine Rechtsberatung

Diese Darstellung dient der allgemeinen Orientierung. Verbindliche Auskünfte zur erforderlichen Anzahl und zum Verfahren erhalten Sie über Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Umfang der Aus- und Fortbildung

  • 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zzgl. Pausen
  • Durchführung in Präsenz
  • Praxisorientierte Ausbildung mit Übungsanteilen
  • Für betriebliche Ersthelfende
  • Inhouse deutschlandweit möglich

Umfang gemäß den einschlägigen Vorgaben für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender.

Grundlagen

Worauf sich betriebliche Erste Hilfe stützt

Die wichtigsten Regelwerke im Überblick – sachlich zusammengefasst, ohne Rechtsberatung.

DGUV Vorschrift 1
„Grundsätze der Prävention“ – Pflichten der Unternehmen zur Ersten Hilfe im Betrieb, insbesondere § 26 zur Zahl und Ausbildung der Ersthelfenden.
DGUV Grundsatz 304-001
„Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ – Anforderungen an Ausbildungsstellen, Lehrkräfte, Inhalte und Dokumentation.
§ 23 SGB VII
Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Aus- und Fortbildung von Personen, die mit Aufgaben der Ersten Hilfe betraut sind.
Vorgaben der Unfallversicherungsträger
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen konkretisieren Anmelde-, Nachweis- und Abrechnungsverfahren jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich.

DGUV Grundsatz 304-001

Qualität nach den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender erfolgt im Rahmen der einschlägigen Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Der DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ beschreibt die Anforderungen an entsprechende Ausbildungsstellen.

Betriebliche Ersthelfende müssen grundsätzlich bei einer entsprechend ermächtigten Stelle aus- bzw. fortgebildet werden, damit die Qualifikation den Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 entspricht.

DGUV-konforme Ausbildung

Inhalte und Umfang orientieren sich an den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung.

Qualifizierte Lehrkräfte

Erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder mit Praxisbezug zum betrieblichen Alltag.

Dokumentierte Teilnahme

Sie erhalten Teilnahmeunterlagen für Ihre betriebliche Dokumentation.

Für betriebliche Ersthelfende

Ausgerichtet auf Beschäftigte, die im Betrieb Aufgaben der Ersten Hilfe übernehmen.

Angabe zur Ermächtigung

[PLATZHALTER: Angabe zur Ermächtigung bzw. Kennziffer nach DGUV Grundsatz 304-001 – wird ergänzt, sobald der Nachweis hinterlegt ist.]

Kostenübernahme

Ihre Berufsgenossenschaft kann die Lehrgangskosten übernehmen.

Bei der Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl betrieblicher Ersthelfender werden die Lehrgangsgebühren grundsätzlich durch den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger getragen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Unternehmen ist dies beispielsweise eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse.

Die konkreten Anmelde- und Abrechnungsverfahren unterscheiden sich je nach Unfallversicherungsträger. In vielen Fällen können die Lehrgangsgebühren direkt mit dem zuständigen Träger abgerechnet werden.

  1. 1

    Unternehmen anfragen

    Das Unternehmen teilt uns Teilnehmerzahl, Standort und den zuständigen Unfallversicherungsträger mit.

  2. 2

    Kostenübernahme prüfen

    Die erforderlichen Unterlagen bzw. das Abrechnungsverfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers werden berücksichtigt.

  3. 3

    Schulung durchführen

    SAVEO führt die vereinbarte Schulung durch – auf Wunsch inhouse an Ihrem Standort.

  4. 4

    Abrechnung

    Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung der entsprechenden Lehrgangsgebühr nach dem vorgesehenen Verfahren mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Verfahren richtet sich nach Ihrem Träger

Eine pauschale Aussage, dass jede Schulung für jedes Unternehmen kostenfrei ist, wäre unzutreffend. Maßgeblich ist stets das Verfahren des für Sie zuständigen Unfallversicherungsträgers. Teilen Sie uns in der Anfrage einfach mit, welcher Träger für Ihr Unternehmen zuständig ist.

Selbstzahler

Auch unabhängig von einer Abrechnung über den Unfallversicherungsträger buchbar.

Sie möchten Mitarbeitende schulen, ohne den Weg über die Berufsgenossenschaft zu gehen – etwa über die erforderliche Anzahl hinaus? Das ist jederzeit möglich.

Selbstzahler

Erste-Hilfe-Ausbildung / Fortbildung

ab 50,00 €

pro Teilnehmer

SAVEO-Selbstzahlerpreis – kein offizieller Satz der DGUV oder eines Unfallversicherungsträgers.

Preisangabe vorbehaltlich der finalen Preis- und Leistungsbedingungen von SAVEO.

Für größere Gruppen und deutschlandweite Inhouse-Schulungen erstellen wir ein individuelles Angebot.

Organisation

Weniger Aufwand für Ihre Fachabteilung

Wir übernehmen Terminplanung, Gruppeneinteilung und Abstimmung – Sie stellen den Raum und die Teilnehmenden.

Inhouse statt Anfahrt

Die Schulung findet in Ihrem Unternehmen statt. Schulungs- und Übungsmaterial bringen wir mit.

Gruppen statt Einzeltermine

Größere Belegschaften schulen wir in aufeinander abgestimmten Durchgängen – auch schichtübergreifend.

Planbare Wiederholung

Fortbildungstermine planen wir vorausschauend, damit keine Auffrischung untergeht.

  • Ausbildung betrieblicher Ersthelfender
  • Fortbildung betrieblicher Ersthelfender
  • Inhouse-Schulungen deutschlandweit
  • Mehrere Standorte in einer Planung
  • Abrechnung über den Unfallversicherungsträger oder als Selbstzahler
  • Teilnahmeunterlagen für Ihre Dokumentation

FAQ

Häufige Fragen zur betrieblichen Ersten Hilfe

Erste-Hilfe-Schulung anfragen

Wir melden uns mit einem Vorschlag für Termine, Gruppengrößen, Ablauf und Abrechnung.